Gewissenhaftes Geschäftsgebaren
Für staatlich zugelassene und vereidigte Übersetzer gilt grundsätzlich, gegenüber Kunden, Kollegen und der Allgemeinheit fachlich, ethisch und geschäftlich gewissenhaft aufzutreten. Jedes Mitglied im STF verpflichtet sich, in der Ausübung seines/ihres Berufes in Übereinstimmung mit diesem Standard und den Grundsätzen des Berufsstandes aufzutreten.
Beglaubigte Übersetzungen
Beglaubigte Übersetzungen sollten nur für Dokumente angefertigt werden, deren Original der/die Übersetzer/in im Zusammenhang mit der Übersetzung in seinen Händen hatte. Übersetzt er/sie eine beglaubigte Kopie, kann bestätigt werden, dass es sich bei der Übersetzung um die korrekte Übersetzung einer beglaubigten Kopie handelt. Wenn das Dokument elektronisch (als Scan) übermittelt wurde, muss dies aus der Bestätigung ausdrücklich hervorgehen.
Verschwiegenheitspflicht
Zum guten Geschäftsgebaren als Übersetzer/in gehört, dass der/die Übersetzer/in alle Informationen, die er/sie im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrags erhält, streng vertraulich behandelt und darauf achtet, dass Unbefugte keine Einsicht in Dokumente oder anderes Material erhalten, das mit dem Auftrag im Zusammenhang steht. Die Verschwiegenheitspflicht ist nicht zeitlich befristet.