Dolmetschen und Übersetzen  bezeichnen nicht dieselbe Tätigkeit. Es trifft nicht zwangsläufig zu, dass ein Dolmetscher (*) auch übersetzen und ein Übersetzer (*) auch dolmetschen kann. Ein Dolmetscherübersetzt mündlich, beispielsweise bei einer Konferenz, einer Gerichtsverhandlung, einer polizeilichen Vernehmung, einer ärztlichen Untersuchung oder einem Behördentermin. Übersetzen hingegen ist die schriftliche Wiedergabe des Inhalts von Urkunden und anderen Schriftstücken in einer anderen Sprache als der Ausgangssprache. In Norwegen gibt es eine staatliche Zulassungsordnung für Dolmetscher ("statsautorisert tolk" – staatlich zugelassener und vereidigter Dolmetscher) und eine staatliche Zulassungsordnung für Übersetzer ("statsautorisert translatør" – staatlich zugelassener und vereidigter Übersetzer).

Für die Sprachkombination Deutsch<>Norwegisch gibt es in den deutschsprachigen Ländern keine vergleichbare Zulassungsordnung mit mindestens ebenso hohen fachlichen und sprachlichen Anforderungen wie die Übersetzerprüfung ("translatøreksamen") an der Norwegischen Wirtschaftsuniversität (Norges Handelshøyskole).

Nach Bestehen dieser Übersetzerprüfung – entweder in einer Sprachrichtung (z.B. Deutsch–Norwegisch oder Norwegisch–Deutsch) oder in beiden Richtungen – und einer schriftlichen Versicherung an Eides Statt erhält man die entsprechende Zulassung und darf den gesetzlich geschützten Titel "statsautorisert translatør" – staatlich zugelassene/r und vereidigte/r Übersetzer/in – führen. Damit ist der/die Betreffende berechtigt, eine Übersetzung mit dem offiziellen und geschützten Übersetzerstempel (aus dem hervorgeht, für welche Sprachrichtung bzw. Sprachrichtungen die Zulassung gilt) und mit der eigenen Unterschrift zu beglaubigen.

Die Dolmetscherzulassung in Norwegen ist nicht mit der Übersetzerzulassung gleichgestellt, und auch umgekehrt ist das nicht der Fall. Nur wer beide Zulassungen besitzt, darf sowohl (mündlich) dolmetschen als auch (schriftlich) übersetzen.

Gemäß den unterschiedlichen Zulassungsordnungen fordert der Verband der staatlich zugelassenen und vereidigten Übersetzerinnen und Übersetzer Norwegens STF seine Mitglieder auf, Dolmetschaufträge grundsätzlich nur zu übernehmen, wenn das Mitglied auch die Dolmetscherzulassung besitzt.

Dolmetscher, die nicht auch zugelassene Übersetzer sind, fordert der Verband auf, keine Übersetzungsaufträge zu übernehmen, da die Dolmetscherzulassung nicht für schriftliche Übersetzungen qualifiziert.

Ferner fordert der Übersetzerverband STF die Gerichte, die Polizei, andere Behörden sowie Einrichtungen des Gesundheitswesens auf, mit schriftlichen Übersetzungen ausschließlich staatlich zugelassene und vereidigte Übersetzer zubeauftragen.

Übersetzungen von unzureichender Qualität können erhebliche negative Konsequenzen haben. Die bewusste Wahl der Berufsgruppe mit nachgewiesener Fachkompetenz für schriftliche Übersetzungen bedeutet Sicherheit und zahlt sich aus.

Viele STF-Mitglieder sind sowohl Übersetzer als auch Dolmetscher und übernehmen Dolmetschaufträge im ganzen Land.